Laut Urheberrecht sind „Werke der Literatur“ geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung der Rechteinhaber verwendet werden. Der Begriff „Literatur“ ist dabei weit gefasst. Dazu gehören nicht nur Romane und Gedichte, sondern auch Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze oder journalistische Artikel. Selbst Preislisten, Telefonbücher, Kataloge und Rezeptsammlungen sind urheberrechtlich geschützt. Erlaubt sind lediglich Zitate, sofern diese als solche gekennzeichnet sind, am besten inklusive Quellenangabe.