In Deutschland dürfte es jedem bekannt sein, der schon einmal im Straßenverkehr teilgenommen hat, dass Radfahrer nicht dazu verpflichtet sind, einen Helm zu tragen. Vor kurzem jedoch gab das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Radfahrerin die Mitschuld an einem Unfall, da diese keinen Helm getragen hat. Als Begründung äußerte sich das Gericht dahingehend, dass bei einem vernünftigen Menschen davon ausgegangen werden könne, dass dieser einen Helm trage, was diese Frau allerdings nicht tat.