Ob Anruf von einem Glücksspiel-Unternehmen, E-Mail-Newsletter eines Kaufhauses oder eine Postwurfsendung für einen günstigen Sofort-Kredit: Gegen unaufgefordert zugschickte Werbung können Sie sich wehren. Grundlage zur Eindämmung der Werbeflut ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §24 Abs. 4 Satz 1 des BDSG können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung wiedersprechen. Das geht auch im Nachhinein, wenn Sie beispielsweise zuvor bei einem Internetdienst der Weitergabe der Adresse zugestimmt haben.
Mit der Zeit ist die Flut der Spam-Emails zu einer immer größeren Seuche geworden. Wer gegen die Versender rechtlich vorgehen möchte, muss erst einmal herausfinden von welchem Provider die E-Mails stammen. Diese versuchen natürlich, ihren Standort mit allen Mitteln zu verschleiern. Hat man einmal die zugehörige IP-Adresse ermittelt, dann muss sie noch namentlich einem Service-Provider zugeordnet werden. Einfache Hilfe zur Identifikation einer IP-Adresse stellt der Online-Dienst „IP2Location“ kostenlos zur Verfügung.