Ein Vermieter darf einem Mieter nicht prinzipiell verbieten, Haustiere zu halten. Das ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Allerdings hat das Gericht auch entschieden, dass es durchaus Gründe geben kann, warum ein Mieter auf bestimmte Haustiere verzichten muss. Insbesondere geht es dabei um den Interessenausgleich zwischen dem Mieter, den Nachbarn und dem Vermieter. Ganz grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Haustier niemanden stört, haben Sie kein Problem.