Schon wieder nicht im Lotto gewonnen? Macht nichts, so geht es Woche für Woche schließlich Millionen anderen. Zirka 20 Millionen Bundesbürger versuchen jede Woche ihr Lottoglück. Vielleicht klappt es ja nächste Woche mit dem Millionengewinn, dem Traumhaus oder der eigenen Insel.
Bequem ist es ja, das Verschenken von Gutscheinen. Wer zu Weihnachten, Ostern oder dem Geburtstag keine Geschenkidee hat, macht es sich einfach und verschenkt einen Gutschein. Sonderlich originell ist das zwar nicht, dafür kann sich der Beschenkte später das Geschenk selbst aussuchen.
So langsam machen Firmen und Kunden ernst mit der SEPA-Umstellung. Einige gehen allerdings einen Schritt zu weit: sie schreiben auf ihren Rechnungen bereits vor der Umstellung nur noch die neue 22-stellige IBAN-Nummer. Und sonst nichts. Von der guten alten Bankleitzahl und Kontonummer ist auf vielen Rechnungen nichts mehr zu sehen.
Der Zahlungsverkehr in 28 europäischen Staaten wird vereinfacht. Seit mehreren Jahren müssen wir bereits IBAN und BIC bei Überweisungen ins Ausland verwenden. Wer bei Ebay schon mal im Ausland einen Artikel ersteigert hat, musste sich zwangsläufig mit den „neuen“ Zahlungsmodalitäten auseinandersetzen und bei der Bank ein separates Überweisungsformular nutzen. Nach diesem Vorbild werden nun auch die innerdeutschen Zahlungen angeglichen. Davor muss man aber keine Angst haben.
Obwohl man beim Lotto eine gehörige Portion Glück braucht, um dem Jackpot zu knacken, geben Millionen Tippspieler die Hoffnung nicht auf, eines Tagen den großen Gewinn einzufahren. Schließlich hört man immer wieder in den Medien von solchen Glückpilzen, die über Nacht zu Millionären geworden sind. Und wer möchte es diesen nicht gleicht tun?
Derzeit flattern in hunderte Haushalte Schreiben von angeblichen Rechtsanwalts- und Notarkanzeilen ins Haus, die einen Gewinn in Höhe von 65.000 Euro versprechen. Die Schreiben sehen seriös aus, es gibt sogar eine funktionierende Rückrufnummer. Trotzdem ist alles frei erfunden und Humbug.
Schwarzarbeit lohnt sich nicht bei diesen Bedingungen, wenn man beispielweise eine Pflegekraft oder eine Haushaltshilfe beschäftigt. Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist einfach und man braucht nur ein Formular und die eigen Steuernummer. Es gibt einen monatlichen Maximallohn von 450 Euro und die Sozialabgaben von 65 Euro zusätzlich, das ist aber dann legalisiert. Das schafft erstens ein gutes Gefühl und zweitens noch einen Steuervorteil, der sich in bare Münze umwandelt. Eine Haushaltshilfe, die offiziell angemeldet ist, kann unter Umständen preiswerter sein als eine schwarz beschäftigte Person. Bei einer Lohngrenze von 300,– Euro ist die Steuerentlastung genauso hoch wie die Ausgaben für die legale Haushaltskraft.