Im Internet sind Links zu anderen Webseiten gang und gäbe. Doch auch hier ist Fingerspitzengefühl angesagt. Denn mit einem Link zu einer anderen Seite übernehmen Sie in gewisser Weise auch die Haftung für die verlinkten Inhalte. Verboten sind Links zu Webseiten mit eindeutig illegalem Inhalt, etwa illegalen MP3-Dateien.
Webseiten und Podcasts werden gerne mit Musik untermalt oder mit Klangeffekten aufgewertet. Wer aktuelle Musik – etwa einen Titel der Beatles – in seinen Podcast einbinden möchte, muss hierzu die Genehmigung der Urheber bzw. des Rechteinhabers einholen. Lizenzen zum Veröffentlichen geschützter Werke erhalten Sie bei der GEMA (www.gema.de); im GEMA-Lizenzshop gibt es auch ein spezielles Lizenzmodell für Podcasts.
Das Urheberrecht gilt auch für Fotos, Produktabbildungen, Grafiken und Illustrationen. Firmenlogos, Piktogramme oder Grafiken wie die Olympischen Ringe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der Rechteinhaber auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden.
Laut Urheberrecht sind „Werke der Literatur“ geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung der Rechteinhaber verwendet werden. Der Begriff „Literatur“ ist dabei weit gefasst. Dazu gehören nicht nur Romane und Gedichte, sondern auch Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze oder journalistische Artikel. Selbst Preislisten, Telefonbücher, Kataloge und Rezeptsammlungen sind urheberrechtlich geschützt. Erlaubt sind lediglich Zitate, sofern diese als solche gekennzeichnet sind, am besten inklusive Quellenangabe.
Neue Blogs, Wikis und Homepages sind schnell ins Leben gerufen. Nach der Einrichtung eines neuen Blogger.com- oder WordPress-Blogs können Sie sofort loslegen und die ersten Blogeinträge schreiben. Doch aufgepasst: So, wie die Homepage von den Blog- oder Homepage-Providern angeboten werden, sind Sie höchst abmahngefährdet. Denn bei den fertigen Homepage-Angeboten „von der Stange“ fehlt das wichtige Impressum.
Wer im Internet präsent ist – egal ob mit einer eigenen Homepage, einem Blog oder einem Wiki -, muss aufpassen. Denn im Web ist nicht alles erlaubt, was möglich ist. Es gibt klar definierte Grenzen. So dürfen zum Beispiel Fotos nicht ohne Weiteres im Web veröffentlicht werden. Auch bei eigenen Texten und Links gibt es gesetzliche Beschränkungen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Veröffentlichungen im Web genauestens kennen.
Egal, ob Sie Ihren Podcast im eigenen Blog oder bei einem Podcast-Hoster wie podhost.de gespeichert haben: Damit die Internetnutzer Ihren Podcast auch finden, sollten sie ihn bei einem Podcast-Verzeichnis und –Suchmaschinen eintragen. Die Podcast-Verzeichnisse wie www.podster.de oder www.podcastzentrale.de sind die Gelben Seiten für Podcasts.