Privates Surfen am Arbeitsplatz ist bei vielen Firmen nicht gerne gesehen und meistens auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Daher sollte man Vorsicht walten lassen, wenn man es doch macht. Für alle, die den Chrome-Browser nutzen gibt es ein „Panic Button“-AddOn. Sie werden jetzt sicherlich sagen, „Die Idee ist doch nicht neu“, aber diese Erweiterung hat einen erheblichen Vorteil.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Auf dieses Zeugnis haben Sie einen rechtlichen Anspruch, den Sie allerdings innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden geltend machen müssen. Eventuell benötigen Sie das Zeugnis aber schon früher, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Dann können Sie sich schon vor Beendigung Ihrer Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, das in Aufbau und Inhalt dem qualifizierten Arbeitszeugnis gleicht.
Beim privaten Surfen im Büro muss man immer damit rechnen, dass man vom Vorgesetzten oder von Kollegen überrascht wird. Peinlich wird es dann, wenn man privat unterwegs ist, etwa auf Facebook. Dann kommt es im wahrsten Sinne des Wortes auf flinke Finger an. Schnell den Browser schließen oder minimieren. Aber so schnell kann man per Mausklick oder mit der Tastenkombination [Alt][F4] nicht sein. Mit dem kostenlosen Add-on „Panic Button“ geht das noch schneller.
Mittlerweile lassen sich bei jedem Webbrowser alle Surfspuren mit einem Klick entfernen. Da bleibt keine verräterische Spur zurück. Aber Vorsicht: Manche Vorgesetzte stehen auf dem Standpunkt, wenn nie etwas im Browserverlauf zurückbleibt, dann hat der User etwas zu verbergen. Zugegeben, so eine Meinung ist zwar übertrieben, kommt aber dennoch vor. Haben Sie das Gefühl, dass jemand einen solchen Standpunkt vertritt, oder Sie auf dem „Kieker“ hat, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie surfen nicht mehr privat, oder Sie entfernen gezielt die betreffenden Surfspuren.
Kollegen, Chef und andere Personen des beruflichen Umfelds können ganz schön nerven. Klar, dass Sie sich dann auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken einmal über sie auslassen möchten – aktuelle Erfahrungen aus dem Arbeitsrecht zeigen aber, dass Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn Beleidigungen auf Facebook können schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Möchte man bei Outlook E-Mails bestimmter Versender auf einen Blick erkennen, wird normalerweise eine Regel erstellt. Die sorgt dafür, dass diese E-Mails in einem separaten Ordner verschoben werden. Das Anlegen einer solchen Regel ist bei Outlook ist nicht ganz so einfach und erfordert etliche Arbeitsschritte. Die einfachere Möglichkeit, die E-Mails eines bestimmten Absenders zu markieren ist das Einfärben. So sieht man direkt im Posteingang wer sie gesendet hat.
Suchen Sie auf Ihrem Schreibtisch schon mal den gelben Notizzettel-Block? Meistens ist er gerade verschwunden, wenn man eine Info notieren möchte. Damit Sie nicht immer dem Kollegen oder der Kollegin die kleinen gelben Zettel „klauen“ müssen, nutzen Sie doch einfach die digitalen Notizzettel bei Windows 7. Die kann man außerdem auch nicht aus Versehen verlieren.