Das Abgeltungssteuergesetz wurde von der Bundesregierung im Jahr 2008 beschlossen und ist seit dem 01. Januar 2009 in Kraft. Der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent ist für alle Kapitaleinkünfte gültig, die einem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zugeflossen sind, d. h. unter anderem für Sparbuch-, Festgeld- und Tagesgeldzinsen, Dividenden sowie Kursgewinne von Aktien und Fonds. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, d. h. 1,375 Prozent der Kapitaleinkünfte, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer (8 bzw. 9 Prozent der Abgeltungssteuer, d. h. ca. 2 Prozent der Kapitaleinkünfte).