Clouddienste wie zum Beispiel der Onlinespeicher DropBox erfreuen sich stetig steigender Beliebtheit. Mit Hilfe der DropBox ist es sehr einfach möglich auf mehreren unterschiedlichen Geräten, wie zum Beispiel PC, Laptop, Tablet und Smartphone, immer die gleichen Daten synchron vorzuhalten. Einmal auf den Geräten eingerichtet, erledigt DropBox alles weitere mehr oder weniger selbständig und unbemerkt im Hintergrund. Alle im DropBox Verzeichnis gespeicherten Daten werden automatisch in die Cloud geladen und von dort auf die anderen Geräte des Nutzers verteilt. Doch die DropBox bietet noch viele weitere nützliche Funktionen neben der reinen Synchronisierung von Daten. So verfügt der Cloudspeicher auch über einen Papierkorb zum Wiederherstellen von gelöschten Dateien und eine sehr leistungsfähige Versionsverwaltung, mit der sich auch ältere Versionen von veränderten Dateien mühelos wieder rekonstruieren lassen.
Immer wieder hört man von Abmahnungen und zwingenden Verzichtserklärungen, die das ganze Geschäft eines eBay-Verkäufers ins Wanken bringen können. Der Grund dafür liegt in der elementaren Missachtung essentieller rechtlicher Grundlagen, die selbstverständlich auch im Online-Handel Geltung erhalten und einzuhalten sind. Nicht immer sind solche kostenpflichtigen und außergerichtlichen Abmahnungen im Prinzip berechtigt, doch zeigt sich schon bei einem kleinen Blick auf die derzeit laufenden Auktionen, wie einer vom anderen kopiert und damit teure Rechtsstreitigkeiten geradezu provoziert heraufbeschwört. Wir behandeln grundsätzliche Streitthemen und klären auf.